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Startseite Programmatik Landeskongress Mannheim (2009)

Antrag: Die Einführung der Mindestrente bei gleichzeitiger privater Vorsorge

Antragssteller:  Daniel Schröder, Kreisverband Reutlingen
Der Landeskongress möge beschließen

Die Einführung der Mindestrente bei gleichzeitiger privater Vorsorge

Bisher werden private Altersvorsorgen wie die Riester-Rente auf die gesamte Rentenhöhe angerechnet. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher einen Grundfreibetrag, der von der Anrechnung verschont bleibt und langfristig auf ein Niveau oberhalb der Grundsicherung angehoben wird, einzuführen.

Begründung:
Es kann nicht im Sinne einer Gesellschaft sein, wenn jemand private Vorsorge leistet und dafür zuerst einmal zur Kasse gebeten wird. Die aktuelle Situation mit der vollen Anrechnung auf die staatliche Rente zeigt nicht nur ein völlig kaputtes Bild der Rentenkassen, sondern schröpft gerade diese, die trotz niedriger Einkommen privatvorsorgen wollen.
Durch die Einführung eines anrechnungsfreien Sockelbetrag, der Anfangs bei etwa 450 bis 500 Euro liegen sollte und langfristig auf ein Niveau oberhalb der Grundsicherung, momentan im Durchschnitt etwa 629 Euro, angehoben wird, stärkt jüngere Menschen ihre Alterssicherung selber in Angriff zunehmen und eröffnet gleichzeitig älteren Arbeitsnehmern die Chance kurze Zeiträume bis zum Renteneintritt zu nutzen.
Sollte der Landeskongress dieser Empfehlung folgen zeigt er dass Genrationsgerechtigkeit kein Fremdwort ist und wir einen Sozialstaat erreichen können, der zwar elementar wichtige Lebenssituation gesellschaftlich angeht, jedem jedoch soviel Spielraum gibt um sich privat gegenüber Bürgern ohne private Vorsorge besser zustellen. Außerdem würde die Altersarmut kein Schreckgespenst mehr sein und die gesetzliche Rentenversicherung auf stabile Füße gestellt werden.

 


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Antrag: Termingeschäfte mit Öl

Antragssteller:  Daniel Schröder, Kreisverband Reutlingen
Der Landeskongress möge beschließen

Termingeschäfte mit Öl nur für Träger und Unternehmen der Energiewirtschaft zu erlauben

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher die strikte Trennung von spekulativen Geschäften, welche auch zunehmend von Rentenfonds an den Ölmärkten stattfinden, und den Termingeschäften der Energiewirtschaft stärker zu trennen, damit der Ölpreis vom Markt, also von Angebot und Nachfrage, gebildet wird. Eine generelle Ausgrenzung der Investoren (privat und institutionell) oder gar die Abschaffung von gekoppelten Zertifikaten ist nicht zu erwägen.

Begründung:
Der Höchststand von etwa 150 Dollar war ein alarmierendes Zeichen und konnte nicht ausschließlich von der Verknappung und der erhöhten Nachfrage ausgehen. Trotzdem wurde hierdurch die Belastung für jeden einzelnen Bürger, egal ob beim Heizen daheim oder unterwegs an der Tankstelle, merklich erhöht. Energie ist aus dem heutigen Alltag weder wegzudenken, noch ist Öl flächendeckend ersetzbar.
Deshalb muss der Ölpreis von Energienachfrage und dem Ölangebot festgelegt werden. Hierdurch würde zu einem eine spekulative Blase, die gesamte Volkswirtschaften in schwanken bringen können, vermieden und zum anderem würde die finanzielle Situation von energieaufwendigen Unternehmen gestärkt und resultierend Arbeitsplätze erhalten. Den privaten und institutionellen Anlegern oder Investoren bleibt jedoch, durch sogenannte Zertifikate, die an den Ölpreis gekoppelt sind, die Möglichkeit am weiterhin steigendem Energiebedarf und damit langfristig steigenden Ölpreis mit zu antizipieren.


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Antrag: Befreiung von Prüfungsgebühren bei Allgemeinen Schulabschlüssen

Antragssteller:  Daniel Schröder, Kreisverband Reutlingen
Der Landeskongress möge beschließen

Die Befreiung von Prüfungsgebühren bei Allgemeinen Schulabschlüssen

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher die Landesregierung auf, eine Neuregelung der Prüfungsgebühren einzuführen, bei der alle Teilnehmer an Allgemeinen Bildungsabschlüssen von Prüfungsgebühren befreit werden.

Begründung:
Die zusätzliche Belastung, welche sich engagierte Teilnehmer, durch einen weiteren allgemeinen Bildungsabschluss zu muten, muss von der Landesregierung unterstützt werden. So darf die freiwillige Aufnahme nicht durch weitere Prüfungsgebühren erschwert werden.
Eine langfristige Zunahme an privater Weiterbildung auch in diesem Bereich verdeutlicht, wie wichtig diese ist. Als Beispiel führe ich hier nun einen Teilnehmer eines Fernstudienlehrgangs mit dem Ablegen der Abiturprüfung auf.
Um sein berufliches Ziel zu erreichen, wozu er aber häufig ein Studium abschließen muss, nimmt er aus Eigeninitiative einen solchen Fernlehrgang war, muss aber zusätzlich zu den Gebühren, die durch die private Weiterbildung entstehen, bei der Anmeldung zur Prüfung mit einer Prüfungsgebühr in Höhe von circa 250 Euro rechnen. Dieses muss korrigiert werden, damit die Wichtigkeit von Bildung dargestellt wird und die Aufnahme eines Allgemeinen Schulabschlusses von der Landesregierung mitgetragen sowie unterstützt wird.


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Antrag: Erleichterung der Hochschul- und Universitätszugangsberechtigung

Antragssteller:  Daniel Schröder, Kreisverband Reutlingen
Der Landeskongress möge beschließen

Dass der Hochschul- und Universitätszugang erleichtert wird

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher die Landesregierung Baden-Württembergs dazu auf, die Zulassungsregelung für Hochschul- und Universitätsabschlüsse zu vereinfachen und zu modernisieren.  

Begründung:
Seit mehreren Jahren wird immer wieder über das Thema Fachkräftemangel und Bildungsrepublik gesprochen. Beides wird jedoch häufig zu starr angegangen und bedarf einer innovativeren bzw. moderneren Herangehensweise, für die sich insbesondere die Jungen Liberalen aus Baden-Württemberg zukünftig einsetzten sollten.
Die momentanen Regelungen sehen es zum Beispiel vor, dass jemand mit Realschulabschluss und einer anschließenden dreijährigen Ausbildung in den meisten Fällen zusätzlich, nach der Ausbildungszeit, nochmals eine fünfjährige Berufserfahrung benötigt, um überhaupt am Studienangebot teilnehmen zu können. Dieses Reglement bedeutet, aber einen Knick in der beruflichen Laufbahn, da nach mehren Jahren im Berufsleben, nun erst eine weitere Bildungsmaßnahme, die in Form eines Hochschulabschlusses erfolgreich abgeschlossen werden kann, aufgenommen werden kann.
Gerade diese Laufbahnunterbrechung beinhaltet, aber die Gefahr, dass der Betroffene entweder erst sehr spät (frühestens 12 Jahre nach Ablegung des Realschulabschlusses) das angestrebte Berufsziel verfolgen kann. Eine weitere Demotivierung von jungen Erwachsenen, mit mittleren und unteren Bildungsabschlüssen ist die Folge. Und letztendlich kann der Fachkräftemangel, dann nur durch weitere Anwerbungen von Facharbeitern aus anderen Ländern, die Lücke, welche das deutsche Bildungssystem durch erschwerte Zulassungsregelungen erzeugt, aufgefüllt werden. Dies kann weder das Ziel noch sollte dieses weiterhin das Ergebnis der aktuell vorzufindenden Hochschul- und Universitätszugangsrecht sein. Außerdem geben die eingeführten Bachelor- und Master-Abschlüsse weiteren Spielraum um solche Maßnahmen umzusetzen. Deshalb sollte der Landeskongress diesen Beschluss fassen und die Modernisierung der Zulassungsregelung für Hochschulen und Universitäten vorantreiben.


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